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Beiträge

Unbeschadet anderer Zahlungen im Zusammenhang mit der Betreuung des Kindes in der Kindertagesstätte („Satzung zur Erhebung und zur Höhe für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Stadt Münster“ vom 12.12.2007) sind die Eltern verpflichtet, regelmäßig Beiträge an den Trägerverein zu zahlen.

 

Der Beitrag liegt derzeit bei 113,10 Euro pro Monat, welcher sich wie folgend aufteilt:

  1. 60,00 Euro Essensgeld (kann über die Agentur für Arbeit Münster bezuschusst werden)

  2. 39,10 Euro Trägeranteil (kann über das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien bezuschusst werden)

  3. 14,00 Euro Vereinsbeitrag.

 

Der Beitrag ist in voller Höhe auch für die Schließzeiten (Ferien, behördlich angeordnete Schließtage) sowie für nicht vom Träger zu verantwortenden Fehlzeiten der Kinder (Krankheit, Urlaub, freiwilliges Fernbleiben etc.) zu zahlen.